Allgemeine Bedingungen
AGENTUR „MIRJANA RASTOKE“ -
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND HINWEISE FÜR TOURISTISCHE ARRANGEMENTS
1. Arrangementinhalt
Der Organisator Ihrer Reise garantiert die Programmdurchführung gemäss der Beschreibung des Arrangements im Programm, das er organisiert und das Sie erhalten haben. Den Inhalt des Arrangements wird der Organisator komplett und auf die beschriebene Art ausführen, ausser in ausserordentlichen Situationen (Krieg, Unruhen, Streiks, terroristische Aktionen, Sanitärstörungen, Naturgewalt, Interventionen zustädiger Behörden u.ä.m.)
2. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldungen für die Arrangements werden in der Reiseagentur "MIRJANA" engegengenommen.
a) Bei der Anmeldung zahlt der Kunde 30% des Arrangementwertes an, wobei die restlichen 70% spätestens 15 Tage vor Reiesantritt zu zahlen sind, ausser in den Fällen, wenn für einzelne Reisen Sonderzahlungsbedingenen angegeben sind oder wenn die Frist bis zum Reiseantritt kürzer als 15 Tage ist.
b) Für die „Buchung auf Anfrage“ ist eine Vorauszahlung gemäss Preisliste des zuständigen Organisators zu zahlen. Der Organisator wird die Buchung ohne überwiesene Anzahlung nicht akzeptieren. Wenn der Gast die bestätigte Reservation, die auf seinen Antrag hin erfolgte, nicht akzeptiert, behält der Organisator die Anzahlung als Deckung für die Buchungskosten.
c) Für die bezahlten und bestätigten Arrangements werden alle Änderungen des Reisetermins und der –gäste gemäss den gültigen Dienstleistungspreislisten (und den Regeln des Unternehmens) bezahlt.
3. Arrangementinhalt und –preis
Im Arrangementinhalt, bzw. –preis ist alles enthalten, was der Organisator im Arrangementprogramm anführt. Sonderleistungen sind Leistungen, die im Preis nicht enthalten sind un die der Gast separat bezahlt. Solche Leistungen sind bei der Anmeldung zu beantragen, und sie werden zum Arrangementpreis hinzugezält. Fakultative und Extra-Leistungen, die der Gast während der Reisedauer verlangt, werden dem Reisebegleiter oder Vertreter des Reiseorganisators in der Währung des Landes gezahlt, in dem die Leistung erfolgt. Die Arrangementpreise werden in Kuna angegeben und wurden gemäss Referenzwährungen zum Verkaufskurs der Geschäftsbank des Reiseorganisators zum betreffenden Tag errechnet. Für den Fall einer Kursänderung um mehr als 20% behält sich die Agentur das Recht einer Preisänderung vor. Der Organisator hat das Recht, die veröffentlichen Preise zu ändern, wenn sich die Hotel,- Verpflegungs-, Transportkosten und die Kosten sonstiger Leistungen ändern, bzw. für den Fall der Veränderung der Wertverältnisse der Kuna, die die Grundlage für die Arrangementpreise sind. Für eine Arrangement-Preissteigerung bis zu 10% ist keine Zustimmung des Gastes erforderlich (die Preissteigerung wird auf alle Zahlungsanteile berechnet). Im Falle einer Preissteigerung von mehr als 10% hat der Gast das Recht, die Reise abzusagen, ohne eine Verpflichtung auf Schadensersatz.
4. Kategorisierung und Leistungsbeschreibung
Die angtebotenen Hotelobjekte, Restaurants, Transportmittel u.a.m. wurden laut einer offiziellen Kategorisierung zum Zeitpunkt der Programmausgabe beschrieben. Die Unterkunfts-, Verpflegungs-, Leistungsstandarde u.a.m. der einzelnen Orte und Länder sind unterschiedlich und nicht vergleichbar. Die Informationen, die der Reisende an den Verkaufsstellen bekommt, verpflichten den Organisator nicht in grösserem Masse als die Informationen im angeführten Reiseprogramm.
5. Programmänderung
Der Organisator des Arrangements hat das Recht, das Programm zu ändern, wenn ausserordentliche unvorhersehbare Umstände enstehen, die weder vermieden noch abgewendet werden können (siehe Punkt 1). Die vereinbarte Hotelunterkunft kann nur durch eine Unterkunft im Objekt der gleichen oder höheren Kategorie, zu Lasten des Organisators ersetzt werden.
6. Reisedokumente
Der Reisende, der sich für eine Auslandsreise anmeldet, muss gültige persönliche Dokumente haben. Wenn für die Reise ein Visum für den Eintritt in ein bestimmtes Land erforderlich ist, wird der Organisator den Reisenden darüber informieren, welche Dokumente für das Einholen des Visums erforderlich sind. Der Reisende holt die erforderlichen Dokumente ein und übergibt sie der zuständigen Botschaft. Der Organisator stellt über die erfolgte Buchung eine Bestätigung (ein Zertifikat) aus, die der Reisende der restlichen Dokumentation beifügt. Der Organisator garantiert nicht das Einholen und die Rechtsgültigkeit des Visums.
7. Kündigungsrecht seitens des Organisators
Der Organisator kann das Arrangement komplett oder teilweise absagen, wenn vor oder während seiner Dauer Umstände auftreten, die nicht vermieden oder beseitigt werden können; wenn diese Umstände zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und des Verkaufs des Programms aufgetreten wären, wäre das für den Organisator ein gerechtfertiger Grund gewesen, das Programm nicht zu veröffentlichen und keine Arrangementanmeldungen anzunehmen. Der Organisator kann das Arrangement auch dann absagen, wenn sich nicht die notwendige Anzahl der Reisenden für das bestimmte Arrangement anmeldet. Im Programm des einzelnen Arrangement gibt der Organisator die min. Anzahl der Reisenden an. Der Organisator ist verpflichtet, min. 5 Tage vor Arrangementantritt alle Gäste von der Absage zu informieren, und er hat ihnen den gesamten eingezahlten Arranagementbetrag zurückzuzahlen.
8. Reiseabsage seitens der Reisenden
Wenn der Reisende eine Reise absagt oder unterbricht, hat er das schriftlich durchzuführen. Das Datum der schriftlichen Absage ist die Grundlage für die Abrechnung der abgesagten Leistungen, die der Reiseorganisator berechnen wird wie folgt:
• für die Absage bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt berechnet der Organisator 5% des
Arrangementpreises
• für die Absage innerhalb von 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 20% des Arrangementpreises
• für die Absage innerhalb von 21 bis 15 Tagen vor Reiseantritt 30% des Arrangementpreises
• für die Absage innerhalb von 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 50% des Arrangementpreises
• für die Absage innerhalb von 7 do 0 Tage vor Reiseantritt 80% des Arrangementpreises
• nach Reiseantritt – kompletter Arrangementpreis. Wenn die Ist-Kosten höher als in der o.e. Liste sind, behält sich der Organisator das Recht vor, die entstandenen Ist-Kosten zu verrechnen. Die o.e. Kosten der Absage kommen auch für die Änderung des Datums des Reiseantritts oder des Unterkunftobjektes sowie für alle sonstigen wesentlichen Änderungen zur Anwendung.
9. Verpflichtungen des Reiseorganisators
Der Organisator ist verpflichtet, sich für die Durchführung der Leistungen und im Bezug auf die Wahl des Leistungsausführers mit der Aufmerksamkeit eines guten Organisators und bezüglich der Rechte und Interessen der Reisenden gemäss den guten Gewohnheiten im Tourismus zu sorgen. Der Organisator ist verpflichtet, dem Reisenden die entsprechenden Dokumente für die bezahlte Reise auszustellen. Der Organisator schliesst jegliche Verantwortung aus, für den Fall einer Änderung oder Nichterfüllung der Leistung, verursacht infolge höherer Gewelt (Punkt 1) oder infolge Verspätung der Transportmittel, für die die Transportfirma gemäss den positiven Vorschriften und internationalen Konventionen nicht verantwortlich ist. In diesen Fällen sind alle Zusatzkosten vom Reisenden zu begleichen.
10. Verpflichtungen des Reisenden – der Reisende ist verpflichtet:
• gültige Reiseausweise (Personalausweise) zu besitzen. Die Kosten für den Verlust oder Diebstahl der Personaldokumente trägt der Reisende. Der Begleiter oder Vertreter des Organisators wird ihm helfen, unter der Bedingung, dass sich das Programm ungestört abwickelt.
• sich zu impfen und Impfzeugnisse und Impfunterlagen für das Reisen in Länder zu haben, für welche das laut den Vorschriften der „Weltgesundheitsorganisation“ erforderlich ist. In diesem Fall fügt der Reisende eine ärztliche Bescheinigung bei. Das Nichbesitzen solcher Dokumente und/oder die Ungültigkeit der Personaldokumentation, die zur Reiseabsage führen oder die Fortsetzung der Reise unmöglich machen, verpflichten nicht den Organisator, und es werden Kosten bezüglich Absage gemäss Artikel 8 verrechnet
• die Zoll- und Währungsvorschriften der Republik Kroatien sowie der Länder, in denen man sich während der Reise aufenthält, einzuhalten
• sich an die Hausordnung in allen besichtigten Objekten zu halten und mit den Leistungsausführeren in guter Absicht zusammenzuarbeiten
• sich an die Anweisungen zu halten und mit dem Reisebegleiter und/oder -vertreter zusammenzuarbeiten
- vor Reisebeginn dem Reisebegleiter bzw. dem Vertreter des Organisators das Dokument über das bezahlte Arrangement (Originalvoucher) vorzuzeigen – diese Position bezieht sich nur auf organisierte Gruppenreisen. Für den Fall des Nichterfüllens dieser Verpflichtungen ist der Reisende dem Reiseorganisator für den entstandenen Schaden verantwortlich.
11. Gepäck
Der Reisende hat das Recht auf einen kostenlosen Transport von einem 20 kg-Gepäck, auf Charterflügen und auf regelmässigen Fluglinien. Kinder bis zu 2 Jahre haben kein Recht auf kostenlosen Gepäcktransport. Das Gepäck wird auf das Risiko des Reisenden transportiert, so dass empfohlen wird, bei der Versicherungsgesellschaft eine Gepäckversicherung abzuschliesen. Der Reiseorganisator ist nicht verantwortlich für beschädigtes oder verlorenes Gepäck, auch nicht für Gepäckdiebstahl oder den Diebstahl von Wertgegenständen im Hotel (es wird empohlen, einen Safe zu mieten). Die Anmeldung des beschädigten oder verlorenen Gepäcks ist an den Transportführer, an die Fluggesellschaft oder Rezeption des Unterkunftsobjektes zu richten, abhängig davon, wo die Beschädigung oder der Verlust erfolgte.
12. Gesundheitsvorscriften
In einigen Programmen werden Sonderregeln für Reisen angeführt, für die eine Impfung und das Einholen entsprechender Dokumente erforderlich ist. Der Reisende ist verpflichtet, die erforderliche Impfung durchzuführen und die Bestätigungen und Dokumentation darüber bei sich zu haben.
13. Behandlung von Beanstandungen
Wenn die Leistungen laut Programm unvollständig oder in unausreichender Qualität ausgeführt wurden, kann der Reisende in Form eines schriftlichen Einwands eine verhältnismässige Entschädigung verlangen. Das Verfahren ist wie folgt abzuwickeln:
• Sofort, an Ort und Stelle, beanstandet der Reisende die nichtentsprechende Leistung beim Reisebegleiter bzw. Vertreter des Organisators oder, wenn dieser nicht da ist, beim Leistungsausführer. Wenn der Reisende den Einwand nicht auf die o.e. Art ausführt, die Leistung aber konsumiert, verzichtet er auf das Recht einer Entschädigung. Der Reisende ist verpflichtet, mit dem Reisebegleiter oder dem Vertreter des Organisators und dem Leistungsausführer in guter Absicht zusammenzuarbeiten, dass Gründe für den Einwand behoben werden. Wenn der Reisende an Ort und Stelle die angebotene Lösung des Einwands akzeptiert, die der bezahlten Leistung entspricht, wird der Organisator eine nachträgliche Reklamation des Reisenden weder akzeptiern noch auf sie eingehen.
• Wenn die Ursache des Einwands nicht beseitigt werden sollte, verfasst der Reisende mit dem Reisebegleiter oder dem Vertreter des Organisators oder dem Leistungsausführer darüber eine schriftliche Bestätigung in zweifacher Ausfertigung, die beidseitig unterschrieben wird. Der Reisende behält eine Ausfertigung dieser Bestätigung.
• Spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Rückkehr übergibt der Reisende die schriftliche Beanstandung der Verkaufsstelle, wo er das Arrangement bezahlte, und er fügt die schriftliche Bestätigung bei, die der Vertreter unterschrieben hat, und die eventuellen Rechnungen für die Zusatzkosten. Der Organisator wird nur vollständig dokumentierte Einwände berabeiten, die er innerhalb der erwähnten Frist von 8 Tagen erhält.
• Der Organisator ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen ab dem Erhalt des Einwands an der Verkauffstelle einen schriftlichen Bescheid zu diesem Einwand zu fassen. Der Organisator kann die Frist der Bescheidfassung um max. zusätzliche 14 Tage aufschieben, weil er beim Leistungsausführer Informationen sammelt und die Angaben zum Einwand prüft. Der Organisator wird nur jene Einwände bearbeiten, deren Ursachen nicht im Aufenthaltsort beseitigt werden konnten.
14. Gerichtszuständigkeit
Für alle evnetuellen Streitfälle, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, ist das Gericht in Slunj zuständig.
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GASTGEWERBE „MIRJANA“ RESTAURANT, KOMFOR. PENSION, REISEAGENTUR DONJI NIKŠIĆ 101, 47240 SLUNJ, KROATIEN |
Tel: ++385(0)47/787-205 Mob.:++385(0)98/214-658 Fax: ++385(0)47/811-149 Giro-Konto: 2340009-1160082561 Identifikationscode: hr-ab-47-91519314 |



